Probleme im Unternehmen

Eine Unternehmenskrise wirft fast immer auch gesellschafts- oder insolvenzrechtliche Fragen auf. Auf eine Rechtsberatung kann man also in solchen Fällen ohnehin kaum verzichten. Die Beratung sollte aber nicht bei den sich unmittelbar ergebenden Rechtsfragen stehen bleiben, sondern auch dabei helfen, unternehmerische Lösungen für die Probleme der Gesellschaft zu finden und diese rechtlich zu begleiten. Unser strategischer Beratungsansatz beinhaltet genau das.

Der häufigste Anlass für eine Rechtsberatung in der Unternehmenskrise ist, dass die Gesellschafter untereinander oder mit der Geschäftsführung in Streit geraten sind, oder dass eine Überschuldung bzw. Zahlungsunfähigkeit droht.

Streitigkeiten in der Gesellschaft

Es gibt unzählige Gründe, aus denen Gesellschafter in Streit geraten können. Gemeinsam ist allen Fällen aber, dass immer irgendwann die Überlegung aufkommt, ob man den unerwünschten Gesellschafter nicht aus der Gesellschaft ausschließen kann. Doch so gut nachvollziehbar dieser Wunsch manchmal ist, so wenig erfolgversprechend ist er in den meisten Fällen auch. Denn in unserem Recht ist der Schutz des einzelnen Gesellschafters – auch wenn er nur Minderheitsgesellschafter ist – stark ausgeprägt.

Selbst wenn also der Gesellschaftsvertrag einen Ausschluss bzw. die Einziehung der Geschäftsanteile unter bestimmten Voraussetzungen zulässt, werden diese Regelungen von den Gerichten restriktiv ausgelegt. Die Gefahr ist deshalb groß, dass der ausgeschlossene Gesellschafter seinen Ausschluss anfechtet und die Gesellschaft damit auf Jahre in einen Prozess verwickelt. Erwirkt der ausgeschlossene Gesellschafter darüber hinaus eine einstweilige Verfügung, kann er bis zum Ende dieses Prozesses auch weiterhin über wichtige Fragen der Gesellschaft mitbestimmen.

Eine schnelle Lösung eines solchen Konflikts ist also von den Gerichten nicht zu erwarten. Effektiv lässt sich ein Gesellschafterstreit daher meist nur durch eine unternehmerische Lösung aus der Welt schaffen. Diese kann in einer einvernehmlichen Trennung oder in einer anderen Verhandlungslösung bestehen. Aber auch ohne Einigung kann es – wenn man das Knowhow besitzt und keine eindeutigen Wettbewerbsverbote entgegenstehen – gelingen, seine eigenen Wege zu gehen und ohne den unerwünschten Gesellschafter ein neues Unternehmen aufzubauen.

Um bei der Suche nach solchen unternehmerischen Lösungen behilflich zu sein, muss der Rechtsberater sehr viel mehr kennen als den Gesellschaftsvertrag. Er sollte die Bereitschaft mitbringen, ein Verständnis für die Ziele der Gesellschafter und die wirtschaftliche und wettbewerbliche Situation des Unternehmens zu entwickeln. Genau das gehört zu unserem besonderen Beratungskonzept.

Wirtschaftliche Schwierigkeiten

Droht einem Unternehmen die Überschuldung oder die Zahlungsunfähigkeit, ist es das Allerwichtigste, schnell zu handeln. Denn nur so bewahrt man sich als Unternehmer die Möglichkeit, das Schicksal seines eigenen Unternehmens weiter mitzubestimmen. Außerdem sind die Chancen für eine erfolgreiche Sanierung und den Erhalt der Arbeitsplätze umso größer, je schneller man tätig wird:

Bei frühzeitigem Handeln kann man eine Insolvenz möglicherweise noch mit Maßnahmen zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung abwenden (Rangrücktritt, Patronatserklärung, Stundung, Debt-Equity-Swap) oder den von der Insolvenzordnung vorgesehenen Sanierungs- und Restrukturierungsrahmen nutzen. Falls dies nicht in Frage kommt oder scheitert, stehen eventuell weitere insolvenzrechtliche Sanierungsinstrumente zur Verfügung (Vorläufige Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren).

Verpasst man dagegen den richtigen Zeitpunkt und meldet die Insolvenz zu spät an, ist eine Eigenverwaltung in der Regel nicht mehr möglich. Darüber hinaus kann eine verspätete Anmeldung weitreichende Folgen für den Geschäftsführer bzw. den geschäftsführenden Gesellschafter haben: Wird eine Insolvenz nachweislich verschleppt, kann dieser unter Umständen auch mit seinem Privatvermögen für die Gesellschaftsschulden haften. Kommt es zu einer Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat, wird er darüber hinaus für fünf Jahre nicht mehr als Geschäftsführer einer GmbH zugelassen.

Eine drohende Insolvenz aktiv anzugehen, ist also überlebenswichtig. Dabei ergeben sich rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Fragen, die im Zusammenhang gelöst werden müssen, wenn eine nachhaltige Sanierung erreicht werden soll. Als strategische Rechtsberater helfen wir Ihnen, in der Unternehmenskrise den Überblick zu behalten, und stellen für Sie aus unserem Netzwerk ein Team zusammen, das genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

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