Transaktionen und nachfolge

UNTERNEHMENSTRANSAKTIONEN

Jede Unternehmenstransaktion – sei es der Kauf einer Beteiligung oder eines Unternehmens als Ganzes, die Fusion oder die Aufspaltung eines Unternehmens – stellt ein komplexes Geschäft dar, das zwingend eine sorgfältige Planung und gründliche Prüfung erfordert. Unsere strategische Rechts- und Steuerberatung im Zusammenhang mit einer solchen Transaktion umfasst dabei folgende Schritte:

 

Strategische Überlegungen

Jede Unternehmenstransaktion sollte zunächst immer in einem möglichst breiten Kontext diskutiert werden: Welche geschäftlichen Vorteile erwarten Sie sich von der Transaktion und gibt es eventuell Alternativen? Bringt Sie die Transaktion Ihren langfristigen unternehmerischen Zielen näher und passt sie in Ihre Lebensplanung? Bei diesen strategischen Vorüberlegungen dienen wir Ihnen gerne als „Sparring Partner“.

 

Due Diligence

Wollen Sie ein Unternehmen kaufen oder sich an diesem beteiligen, ist im nächsten Schritt eine gründliche Due-Diligence-Prüfung durchzuführen, um ein vollständiges und detailliertes Bild des Zielunternehmens zu erhalten. Dabei werden finanzielle, rechtliche, steuerliche und operative Aspekte untersucht, um potenzielle Risiken, aber auch Chancen zu identifizieren und somit eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu schaffen. Je sorgfältiger hier gearbeitet wird, desto geringer ist die Gefahr einer Fehlinvestition.

 

Steuerliche Optimierung

Die steuerlichen Auswirkungen einer Unternehmenstransaktion sind oft erheblich und tragen deshalb auch wesentlich zum Erfolg oder Misserfolg eines solchen Geschäfts bei. Nur durch eine vorhergehende Steuerplanung lassen sich Steuerlasten minimieren bzw. steuerliche Vorteile optimal nutzen. Wichtige Gestaltungsinstrumente sind dabei z.B. die Wahl der richtigen Transaktionsstruktur (Asset Deal vs. Share Deal), die Berücksichtigung von Verlustvorträgen oder die Nutzung einer Holdingstruktur.

 

Rechtliche Gestaltung

Ist die grundsätzliche Entscheidung über die Durchführung einer Transaktion gefallen, müssen noch diverse rechtliche Details geprüft wie z.B. die arbeitsrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Folgen des Geschäfts. Und schließlich ist die Transaktion dann in einem Vertrag auszugestalten. Dabei ist nochmals große Sorgfalt erforderlich, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, beispielsweise über Haftungsfragen, Garantien oder Zahlungsmodalitäten.

 

Fazit

Eine gut vorbereitete Transaktion schützt nicht nur vor einem finanziellen Misserfolg, sondern kann auch Ihre Verhandlungsposition deutlich verbessern. Nur wenn Sie alle rechtlichen und steuerlichen Implikationen der Transaktion genau kennen, können Sie auch ein optimales Verhandlungsergebnis erzielen. Gerne unterstützen wir Sie dabei tatkräftig.

Unternehmensnachfolge

Die Nachfolgeplanung für Ihr Unternehmen umfasst Entscheidungen, die weitreichende Auswirkungen auf die Zukunft sowohl Ihres Unternehmens als auch Ihrer Familie haben. Sie birgt das Potential für Konflikte zwischen Familienmitgliedern und/oder Angehörigen Ihres Unternehmens, die es unbedingt zu vermeiden gilt, wenn Sie Ihr Lebenswerk nicht gefährden wollen. Deshalb kann hier nur eine weit vorausschauende und strategisch durchdachte Herangehensweise die gewünschten Ergebnisse erzielen.

 

Familiäre Nachfolge

Die zentrale Frage bei der Planung der Unternehmensnachfolge ist, welche Personen Sie für geeignet halten, den Erfolg Ihres Unternehmens langfristig zu sichern. Kommen dafür Familienmitglieder infrage, stehen als Gestaltungsinstrumente Schenkungen im Wege einer vorweggenommenen Erbfolge zur Verfügung, aber auch die Gründung von Familiengesellschaften oder Familienstiftungen.

Die Überführung des betrieblichen Vermögens in Familiengesellschaften bzw. Familienstiftungen ist dabei zwar die deutlich aufwändigere Lösung, gewährleistet dafür aber auch, dass dieses Vermögen auf Dauer den von Ihnen vorgegebenen Regeln unterliegt. Ein weiterer Vorteil dieser Gestaltung ist es, dass eine Familiengesellschaft bzw. Familienstiftung zugleich auch Privatvermögen verwalten und dieses so langfristig für Ihre Familie erhalten kann.

 

Andere Nachfolgelösungen

Finden sich geeignete Nachfolger nicht in der Familie, sondern im Kreis der Mitarbeiter Ihres Unternehmens, sind ebenfalls verschiedene Lösungen denkbar. Eine vergleichsweise einfache Lösung ist der Verkauf Ihres Unternehmens an diese Interessenten. Dabei sind grundsätzlich die gleichen Punkte zu berücksichtigen wie bei allen Unternehmenstransaktionen. Allein die Due-Dilligence ist in diesen Fällen meist weniger aufwändig, da die Mitarbeiter das Unternehmen ja bereits kennen.

Möglich ist aber auch, das Unternehmen an Ihre Mitarbeiter als sogenanntes Verantwortungseigentum zu übergeben. Die Mitarbeiter sind dann für das Unternehmen verantwortlich, ohne allerdings an den Unternehmensgewinnen teilzuhaben. Diese müssen entweder reinvestiert oder in Ihrem Sinne gespendet werden. Diese Form der Nachfolge ist derzeit nur durch eine Stiftungsstruktur zu realisieren. Es gibt aber bereits konkrete Bestrebungen des Gesetzgebers, hierfür eine eigene Rechtsform zu schaffen (die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen, GmgV), welche die rechtliche Umsetzung entsprechender Vorhaben effizienter und besser abbildet.

 

Rechtliche und steuerliche Optimierung

Ist die grundsätzliche Entscheidung getroffen, an wen und wie Ihr Unternehmen einmal übergeben werden soll, sind bei der Umsetzung verschiedenste gesellschaftsrechtliche, erbrechtliche und steuerrechtliche Fragen zu berücksichtigen. Unser strategischer und interprofessioneller Beratungsansatz gewährleistet, dass wir die optimale Lösung für die Nachfolge Ihres Unternehmens finden und diese zuverlässig umsetzen.

Adresse

LTS Partnerschaftsgesellschaft mbB
Leopoldstr. 23 | D – 80802 München

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