Strategische Rechts- und Steuerberatung
Lässt sich Ihr Fall nicht auf ein reines Rechts- oder Steuerproblem reduzieren? Verlangt Ihre Angelegenheit nach einer langfristigen Strategie oder einer kreativen Lösung? Dann ist unser strategischer Beratungsansatz genau richtig für Sie.
Was ist eine strategische Rechts- und Steuerberatung?
Unsere strategische Rechts- und Steuerberatung ist ein ganzheitliches Beratungskonzept. Sie zielt darauf ab, juristische Probleme entweder von vornherein zu vermeiden oder so effektiv und nachhaltig wie möglich zu lösen. Dabei werden rechtliche und alternative Lösungen als gleichwertig angesehen:
Angenommen, ein Konkurrent mahnt Ihr Unternehmen wegen einer Patentverletzung ab. Sie können nun den „Rechtsweg“ gehen und gerichtlich klären lassen, ob Sie das Patent wirklich verletzen. Wenn Sie selbst gute Patente angemeldet haben, könnten Sie aber auch mit Ihrem Konkurrenten über eine Kreuzlizensierung verhandeln und sich so gemeinsam gegenüber anderen Wettbewerbern besser positionieren. Oder Sie könnten die Streitigkeit zum Anlass nehmen, Ihre Produktstrategie neu auszurichten.
Die strategische Rechts- und Steuerberatung fragt danach, welcher dieser Lösungsansätze Ihr Problem am effektivsten und am nachhaltigsten löst. Dabei steht nicht das rechtliche Problem im Fokus, sondern das Erreichen Ihrer übergeordneten Ziele. Im geschäftlichen Bereich beinhaltet eine strategische Rechtsberatung daher auch Aspekte der Unternehmensberatung.
Das Beratungskonzept im Detail
Unsere Rechtsordnung dient allein dem Zweck, Konflikte zu lösen. Umgekehrt bedeutet das: Wenn sich ein Konflikt auch ohne Hilfe der Gerichte lösen lässt, spricht nichts dafür, einen Rechtsstreit zu führen. Das Recht ist kein Selbstzweck.
Nach unserem Beratungskonzept werden also rechtliche und alternative Lösungsansätze als völlig gleichwertig behandelt, den Vorzug erhält immer die Lösung, die am effektivsten und am nachhaltigsten wirkt. Konkret folgt die strategische Rechtsberatung drei Grundsätzen:
- Potentielle Konflikte werden nach Möglichkeit vorbeugend gelöst oder entschärft.
- Ist ein Konflikt bereits aufgebrochen, werden rechtliche und alternative Lösungsansätze gleichberechtigt auf ihre Effektivität und Nachhaltigkeit geprüft.
- Ist keine Alternative vorzugswürdig oder ein Prozess unausweichlich, wird ein ergebnisorientierter und risikominimierter Rechtsstreit geführt.
Konfliktvorbeugung
Die Konfliktvorbeugung ist fast immer die effektivste Strategie zur Erreichung Ihrer übergeordneten unternehmerischen oder persönlichen Ziele. Dabei darf die Konfliktvorbeugung nicht gleichgesetzt werden mit „Konfliktvermeidung“ oder „Konfliktscheue“. Einen drohenden Konflikt unter allen Umständen zu vermeiden, kann oft nur durch die Hinnahme von Nachteilen erkauft werden.
Die Konfliktvorbeugung dagegen basiert auf einer Analyse möglicher zukünftiger Entwicklungen. Werden dabei Risiken für Konflikte erkannt, minimiert die strategische Rechtsberatung diese Risiken aktiv durch vorbeugende Maßnahmen.
Zu diesen vorbeugenden Maßnahmen zählen natürlich die Instrumente der anwaltlichen Kautelarpraxis, also die vorausschauende Gestaltung von Verträgen und allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Ausarbeitung eines Konzepts zur Steueroptimierung. Auch die Planung der Vermögensnachfolge durch letztwillige Verfügungen (Testament) ist hier einzuordnen, da sie hilft, Rechtsstreitigkeiten zwischen Hinterbliebenen zu verhindern.
Gerade im geschäftlichen Bereich geht die strategische Rechtsberatung aber über die Ansätze der gängigen Kautelarpraxis hinaus, indem sie auch unternehmerische Lösungen im Blick hat. Hier bewegt sich die strategische Rechtsberatung an der Grenze zur Unternehmensberatung.
So können rechtliche Konflikte z.B. auch durch die Etablierung von Compliance-Regelungen im Unternehmen und die Schulung von Mitarbeitern verhindert werden. Vor allem aber kann es sich sehr lohnen, unternehmerische Planungen wie Entwicklungsvorhaben oder Marketingstrategien frühzeitig auf mögliche rechtliche Risiken zu untersuchen. Hier ist Weitsicht und Kreativität gefragt, um diese Risiken wo möglich durch eine Anpassung der Unternehmensstrategie zu verringern oder zu beseitigen.
Selbstverständlich lassen sich Konflikte dann nicht mehr allein durch vorbeugende Maßnahmen verhindern, wenn es bereits zu einer Interessenkollision gekommen ist und der Konfliktgegner schon aktiv seine widerstreitenden Interessen verfolgt.
Wahl der besten Konfliktlösungsstrategie
Ist ein Konflikt bereits aufgebrochen, hat man es nicht mehr allein in der Hand, diesen zu lösen. Das gilt natürlich erst recht, wenn man von seinem Konfliktgegner bereits verklagt wurde. Doch in vielen Fällen führen trotzdem verschiedene Wege zum Ziel. Dabei ist es fast immer die teuerste bzw. riskanteste Lösung, einen Rechtsstreit bis zum Ende auszufechten.
Warum ist das so? Klienten unterschätzen meistens, wie zeitaufwändig die sorgfältige Führung eines Zivilprozesses ist – und zwar nicht nur für den Prozessanwalt, sondern auch für den Klienten selbst. Sehr oft sind Klienten auch unzureichend darüber aufgeklärt, wo neben der rein rechtlichen Beurteilung die weiteren Risiken eines Prozesses liegen:
Auch wenn Sie eigentlich im Recht sind, werden Sie im Prozess unterliegen, falls Sie die für Sie günstigen Tatsachen vor Gericht nicht beweisen können. Solche Beweisprobleme treten viel häufiger auf als man denkt, zum Beispiel weil sich Zeugen nicht mehr erinnern können (oder wollen). Und natürlich sind auch Gerichte nicht unfehlbar: Selbst Richter sind leider nur Menschen, die sich manchmal unbewusst von Sympathien und Antipathien leiten lassen oder denen ganz einfach ein Fehler unterläuft.
Und selbst wenn man als Kläger einen Zivilprozess gewonnen hat, heißt das noch lange nicht, dass dann auch Geld fließt – oft scheitert gerade die anschließende Vollstreckung des erstrittenen Urteils, weil Geld eben „flüchtig“ ist. Für unerfahrene Klienten entwickelt sich daher ein Zivilprozess nicht selten zu einer großen Belastung – noch dazu manchmal mit einem unbefriedigenden Ausgang.
Daher diskutieren wir mit Ihnen alle denkbaren alternativen Lösungsansätze, die bei einer herkömmlichen Rechtsberatung wenig Beachtung finden. Dies können Schiedsgerichte oder Mediationen sein. Vor allem suchen wir mit Ihnen aber auch nach rein praktischen Lösungen, die geeignet sind, Konflikte aufzulösen oder zu umgehen.
> Fallbeispiele aus der Praxis
Ergebnisorientierter und risikominimierter Rechtsstreit
Kommt keine alternative Konfliktlösungsstrategie in Frage, ist man trotzdem gut beraten, einen Prozess sehr überlegt anzugehen. Nur eine gründliche Vorbereitung schützt hier vor bösen Überraschungen. Neben einer fundierten rechtlichen Beurteilung des Falls ist vor allem auch die Beweislage zu prüfen und nach Möglichkeit zu verbessern. Dabei ist meistens eine intensive Mitarbeit des Klienten notwendig.
Erst wenn Rechts- und Beweislage gründlich analysiert sind, können einerseits die Erfolgsaussichten und Risiken eines Prozesses und andererseits der zu erwartende Aufwand sowie die voraussichtlich entstehenden Kosten einigermaßen zuverlässig eingeschätzt werden. Ist man selbst der potentielle Kläger, sollte auf Grundlage dieser Einschätzung eine nüchterne Kosten-Nutzen-Abwägung zu der Entscheidung führen, ob man einen Rechtsstreit aufnimmt oder nicht.
Im nächsten Schritt ist dann schließlich die Prozesstaktik zu entwickeln. In den seltensten Fällen ist einem Klienten damit gedient, einen Rechtsstreit durch alle Instanzen (d.h. im Normalfall bis zum Abschluss der Berufungsinstanz) zu führen. Denn mit zunehmender Prozessdauer steigen auch stetig die Prozesskosten sowie die zeitliche und eventuell auch die psychische Belastung.
Dazu kommt, dass das Leben während des Prozesses weitergeht und sich in dessen Verlauf die Realität grundlegend ändern kann – und damit auch die Prioritäten der Beteiligten: Ein Beteiligter erkrankt schwer, der Konfliktgegner wird insolvent, neue technische Entwicklungen verändern das Marktumfeld und die Konkurrenzsituation eines Unternehmens etc.
Zu einer vernünftigen Prozesstaktik gehört es daher, von vorneherein auch Voraussetzungen festzulegen, unter denen man zur Beilegung des Rechtsstreits im Wege eines Vergleichs bereit ist. Diese Prozesstaktik ist im Verlauf des Prozesses immer wieder zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Die hier beschriebene Art der Vorbereitung und Führung eines Prozesses ist zeitaufwändig und damit auch kostspielig. Sie ist andererseits jedoch unerlässlich, wenn man in einem Prozess das bestmögliche Ergebnis erzielen und nicht Gefahr laufen will, die Aufnahme eines Rechtsstreits zu einem späteren Zeitpunkt zu bereuen.
Verfolgt nicht jeder Berater einen strategischen Lösungsansatz?
- Um überhaupt alternative, nicht-juristische Lösungsansätze finden zu können, muss der Berater auch die Hintergründe eines Sachverhalts kennen und verstehen. Diese Hintergründe können geschäftlicher Natur sein wie technologische Aspekte oder Marktgegebenheiten, aber auch persönlicher Natur wie Motive und Emotionen der Beteiligten (diese sind z.B. in Erbstreitigkeiten häufig von großer Bedeutung). Kurz gesagt, der Berater muss gewillt und in der Lage sein, sich gründlich in alle und nicht nur in die juristischen Aspekte eines Sachverhalts hineinzudenken. An dieser Bereitschaft mangelt es manchen anwaltlichen Beratern.
- Dazu kommt, dass jeder spezialisierte Berater mit einer kognitiven Voreingenommenheit (cognitive bias) zu kämpfen hat. Zum Beispiel wird ein Experte im Gesellschaftsrecht immer dazu neigen, einen Gesellschafterstreit mit den Mitteln des Gesellschaftsrechts zu lösen. Dieses Phänomen wird in der Psychologie als ‚Law of the Instrument‘ oder auch als ‚Maslow’s Hammer‘ bezeichnet. Um aber auch Lösungsansätze zu finden, die außerhalb eines Fachbereichs liegen, muss der Berater seine mögliche Voreingenommenheit immer wieder selbst hinterfragen – eine Anstrengung zu der nicht jeder bereit ist.
- Ein weiterer Grund liegt schließlich darin, dass vor allem Kanzleien mit vielen angestellten Anwälten einen großen Overhead finanzieren und sehr darauf achten müssen, dass die Kanzlei optimal mit Arbeit ausgelastet ist. Unter solchen ökonomischen Zwängen fällt es natürlich schwerer, einem Mandanten von einem Rechtsstreit abzuraten und stattdessen eine alternative Lösungsstrategie zu verfolgen.
In welchen Fällen ist unser Beratungskonzept besonders geeignet?
Grundsätzlich eignet sich jede Angelegenheit für eine strategische Rechtsberatung, da es sich auch immer lohnt, ein rechtliches Problem ganzheitlich zu betrachten und alle denkbaren Lösungsansätze in Erwägung zu ziehen. Besonders profitieren Sie von unserem Beratungsansatz jedoch in Angelegenheiten, die nach langfristigen Strategien oder kreativen Verhandlungslösungen verlangen.
Trotz des ganzheitlichen Ansatzes bleibt unsere strategische Rechtsberatung im Kern natürlich eine juristische Beratung. Selbstverständlich beraten wir Sie daher nur in Angelegenheiten, in denen wir über hervorragendes Fachwissen und langjährige Erfahrung verfügen. Unsere Beratungsfelder sind:
- Neugründungen und Startups
- Probleme im Unternehmen, insb. Gesellschafterstreit oder drohende Insolvenz
- Alle Unternehmenstransaktionen und die Planung einer Unternehmensnachfolge
- Sämtliche erbrechtlichen Angelegenheiten
- Strategien und Streitigkeiten im Urheber-, Patent- und Markenrecht
- Arbeitsrechtliche Angelegenheiten, vor allem Verhandlungen über den Abschluss oder die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
- Supervision und zweite Meinung für bereits bestehende Mandate
Was kostet eine strategische Rechts- und Steuerberatung im Vergleich?
Unsere Honorare unterscheiden sich nicht von denen sonstiger hoch qualifizierter Anwälte und Steuerberater. Benötigen Sie nur unsere Dienste, fallen also die gleichen Kosten an wie bei anderen guten Beratern.
In manchen Fällen kann es notwendig sein, weitere Berater hinzuzuziehen, z.B. einen Patentanwalt oder einen spezialisierten Anwalt in Bereichen, die wir selbst nicht abdecken. Werden dadurch Ihre Beratungskosten nicht insgesamt höher, weil Sie uns und diesen weiteren Spezialisten bezahlen müssen?
Nein, im Gegenteil. Auch große „Full Service“-Kanzleien decken selbstverständlich nicht alles durch einen einzigen Berater ab. Auch dort haben Sie einen für Sie zuständigen Ansprechpartner, der weitere Kanzleikollegen hinzuzieht und deren Zeitaufwand zusätzlich berechnet, wenn eine Frage nicht sein Fachgebiet betrifft.
Mit uns haben Sie jedoch den Vorteil, dass wir gleichzeitig die Kosten des hinzugezogenen Beraters kontrollieren. In den meisten Fällen gelingt es uns, das Stundenhonorar oder die Anzahl der abgerechneten Stunden zu reduzieren – weil eben nur das in Auftrag gegeben wird, was Sie unbedingt benötigen. Und nicht zuletzt auch deshalb, weil wir den Rechtsberatungsmarkt sehr gut kennen und daher besser einschätzen können, welche Leistung wieviel wirklich wert ist.
Im geschäftlichen Bereich erfüllen wir mit dieser Kostenkontrolle eine Funktion, die in größeren Unternehmen von einem Unternehmensanwalt (In-House Counsel) wahrgenommen wird.
Adresse
LTS Partnerschaftsgesellschaft mbB
Leopoldstr. 23 | D – 80802 München