Erben und Vererben

Auf wahrscheinlich keinem Rechtsgebiet wird so oft wider besseres Wissen gehandelt wie im Erbrecht. Fast jeder weiß, wie wichtig es wäre, einem Streit unter den Hinterbliebenen durch eine sorgfältige und professionelle Planung der Vermögensnachfolge vorzubeugen, und doch wird dies nur sehr selten in die Tat umgesetzt. Deshalb sind in der Praxis erbrechtliche Mandate in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle Beratungen in Erbstreitigkeiten zwischen Hinterbliebenen (oder auch die Beratung von Hinterbliebenen, die sich gar nicht streiten, aber mit der Situation überfordert sind).

Neben den vielen sehr anspruchsvollen rechtlichen Problemen, die Erbstreitigkeiten aufwerfen können (insbesondere bei Berührung mit dem Gesellschaftsrecht oder bei Nachlassvermögen in verschiedenen Ländern), zeichnen sich diese Sachverhalte vor allem durch eine hohe Emotionalität der Beteiligten aus. Dazu kommt, dass Erbauseinandersetzungsprozesse oft sehr langwierig sind und dabei intensive Verhandlungen geführt werden müssen – vor allem dann, wenn ein Verkauf von Vermögenswerten oder die Teilungsversteigerung von Grundstücken vermieden werden soll.

Wir gehen jede erbrechtliche Problemstellung mit unserem strategischen Beratungsansatz an. Dabei bringen wir neben dem notwendigen juristischen Fachwissen unser Verhandlungsgeschick und unseren Sinn für praktikable Lösungen mit ein. Gehört ein Betrieb zum Nachlass, können Sie darüber hinaus auch von unserem ausgeprägten unternehmerischen Verständnis profitieren.

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